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Sozialstation.

Hilfe mit Herz in vertrauter Umgebung.

Unsere Sozialstation ist ein wichtiger Bestandteil unseres ganzheitlichen Pflege- und Versorgungsangebotes. Mit großer Erfahrung, Fachkompetenz und menschlicher Zuwendung versorgt unser Team täglich über 500 Patientinnen und Patienten im Raum Haren (Ems). Dabei steht der Mensch immer im Mittelpunkt unseres Handelns – mit seiner individuellen Lebensgeschichte, seinen Bedürfnissen und seinen persönlichen Wünschen.

Mit Herz, Kompetenz und Zeit für den Menschen

Unser Team besteht aus engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter Pflegefachkräfte, Pflegeassistenten, hauswirtschaftliche Kräfte sowie medizinisch geschultes Personal. Alle bringen nicht nur Fachwissen und Professionalität mit, sondern vor allem Herzlichkeit, Respekt und Zeit für den Menschen. Wir möchten, dass sich die Menschen, die wir betreuen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen oder zunehmender Hilfebedürftigkeit in ihrer vertrauten Umgebung wohl und sicher fühlen.

Wir bieten eine Vielzahl an Unterstützungsleistungen an, die individuell auf den Bedarf unserer Patientinnen und Patienten abgestimmt werden. Dazu gehören:

  • Pflegerische Versorgung, wie Hilfe bei der Körperpflege, beim Ankleiden und bei der Mobilität
  • Medizinische Versorgung, beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten, Verbandswechsel oder Wundversorgung
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung, etwa beim Einkaufen, Reinigen der Wohnung oder der Zubereitung von Mahlzeiten

Dabei orientieren wir uns stets am Alltag und den Gewohnheiten der betreuten Menschen. Uns ist wichtig, bestehende Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern, sodass ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu Hause möglich bleibt.

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Kostenfreie Beratung für Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2–5. Wir überprüfen die Pflegesituation, beraten zu Leistungen, Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten und leiten die Dokumentation an die Pflegekasse weiter.

Pflegesachleistungen

Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse bei Pflegegrad 2–5. Dazu gehören Grundpflege, Transferhilfe, Anleitung, Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung.

Behandlungspflege

Nach ärztlicher Verordnung, z. B. Blutzuckermessung, Injektionen, Blutdruckmessung, Medikamentengabe, Medikamentenrichten, Katheterisierung, Verbandswechsel sowie An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Verhinderungspflege

Unterstützung, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr ab Pflegegrad 2.

Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI

Personen mit einem Pflegegrad steht ein monatlicher Betrag von 131,00 € zur Verfügung, der für hauswirtschaftliche Unterstützung und/oder Betreuung eingesetzt werden kann.